Angebote für Auftraggeber
Wir bieten Ihnen ein breit gefächertes, stets am Markt orientiertes Dienstleistungs- und Produktangebot.
Die Werkstätten der PLSW sind anerkannte Werkstätten im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Dadurch können Sie bei Auftragsvergabe an die PLSW bis zu 50 % der Arbeitsleistung auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Neben der Integration behinderter Menschen bedeutet dies bares Geld für Ihr Unternehmen, indem Sie die Steuervorteile aus dem Sozialgesetzbuch geltend machen.
Des Weiteren kommt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur der verminderte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 % für alle von uns erbrachten Leistungen zum Tragen. Ein Preisvorteil innerhalb Ihrer Kalkulation, ein Vorteil für Ihre Kunden.




