Beratung zum persönlichen Budget
Behinderte Menschen, die einen Anspruch auf Teilhabeleistungen haben, können wählen zwischen der bislang erbrachten Sachleistung oder der Auszahlung als „persönliches Budget“ (Geldleistung). Das persönliche Budget soll Unterstützung bieten, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Es stellt keine neue Leistung, sondern eine neue Form der Leistungserbringung dar.
Der Kostenträger gewährt statt der Sachleistung einen Geldbetrag, mit dem Budgetnehmer/innen ihren eigenen Unterstützungs- und Rehabilitationsbedarf durch direkten Einkauf von Leistungen decken können, wie zum Beispiel:
- Betreuungshilfen
- Begleitende Hilfen (Arbeitsassistenz, Schulassistenz ...)
- Pflegeleistungen
- Personen/ Dienste zur Entlastung
Mit dem persönlichen Budget soll die Selbstbestimmung, Selbständigkeit und damit das Selbstbewusstsein gefördert werden.
Grundsätzlich können alle Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, unabhängig vom Schweregrad ihrer Behinderung, dem Alter oder der Wohnsituation dieses persönliche Budget beantragen.
Wir stehen ihnen zu Fragen diesbezüglich, sowie zur Vorbereitung der Antragsstellung bei den verschiedenen Kostenträgern zur Verfügung.
